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Uwe Heise
Bezirksschornsteinfegermeister
Energieberater im Handwerk
Fachkraft für regenerative Energie
"Solarteur"
Lohhofstr. 109
32108 Bad Salzuflen
Telefon: 05222/960820
Telefax: 05222/960821
Mobil: 0173/2111141
E-Mail: schornsteinfeger@uheise.de
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Ebenfalls
Neu:
Das neue Schornsteinfeger-Recht
Ab 2013 können Sie sich einen
Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen.
Am 01.01.2009 hat auf Drängen der
EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
(SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen
Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber
auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die
Verantwortung genommen.
Ab dem 01. Januar 2013 stehen somit alle
Schornsteinfeger-Fachbetriebe Deutschlands im freien Wettbewerb mit anderen
Schornsteinfeger-Fachbetrieben. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie als
Hausbesitzerin/Hausbesitzer aber auch stärker in die Verantwortung und
Haftung genommen.
Sie sind als
Eigentümerin/Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle
Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude pünktlich und nachvollziehbar
erledigt werden. Der zuständige Bez.-Schornsteinfegermeister muss darauf
achten, dass die Arbeiten durchgeführt wurden und hat gegebenenfalls
rechtliche Schritte einzuleiten.
Hier nun ein Ablaufplan wie Sie
vorgehen, wenn Sie sich einen anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieb mit den
Schornsteinfegerarbeiten beauftragen möchten:
Es ist bitte dabei zu beachten,
dass Sie in diesem Falle auch die Verantwortung übernehmen.
Sie müssen dann den Nachweis über die
frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem
vorgeschriebenen Formblatt selber führen. Versäumnisse könnten zu weiteren
Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen. Außerdem besteht
die Gefahr, dass Sie eventuell Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Der zuständige BSM stellt Ihnen einen
Feuerstättenbescheid aus. Ab 2010 stellt der zuständige BSM einen
Feuerstättenbescheid automatisch regelmäßig aus. Der alle drei Jahre nach
einer umfassenden Feuerstättenschau erneuert wird. In diesem Bescheid ist
genau dokumentiert, wann welcher Schornstein, Abgasleitung und Feuerstätte,
wie oft und zu welchem Termin, gereinigt bzw. geprüft werden muss.
Sie suchen im Internet (BAFA) sich einen
eingetragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem Schornsteinfeger-Register
heraus und beauftragen ihn mit den vorgeschriebenen Arbeiten.
Die Durchführung der Arbeiten lassen Sie
sich auf dem Formblatt "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von
Schornsteinfegerarbeiten" bescheinigen.
Als weiteres müssen Sie spätestes zum
genannten Termin mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von
Schornsteinfegerarbeiten" dem zuständigen Bez.-Schornsteinfegermeister
die Erledigung der Arbeiten schriftlich anzeigen.
Einfacher ist es natürlich wenn Sie
Ihrem jetzigen Bezirksschornsteinfeger weiterhin Ihr Vertrauen schenken und
ihn mit der Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten
beauftragen. Dann läuft alles weiter wie bisher, ohne dass Sie sich um die
Verwaltungsarbeit kümmern müssen und zudem übernimmt er weiterhin gerne die
pünktliche und korrekte Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten. Es
entfallen dadurch für Sie alle weiteren Verpflichtungen. Ihre Verantwortung
und Sicherheit übernimmt dann der für Sie zuständige
Bezirksschornsteinfeger.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.
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