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1.12 Wie läuft eine Energiepasserstellung ab?
Um zu einem Energiepass zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen
zugelassenen Energiepass-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energiepass erstellt. Der wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.
1.13 Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energiepass-Ausstellung?
Nein! Es gibt bei der Energiepasserstellung lediglich zwei Arten der Datenerfassung:
1. Vereinfachte Datenaufnahme
2. AusfĂĽhrliche Datenaufnahme
1. Bei der ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.
2. Bei der vereinfachten Datenaufnahme stehen dem Aussteller tabellierte Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes zur Verfügung. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energiepass deutlich reduziert.
1.14 Ich habe gehört, es gibt zwei Verfahren. Ist ein Energiepass, der nach dem Kurzverfahren erstellt wurde, ein
vollwertiger Pass?
Ja! Auch ein mittels vereinfachter Datenaufnahme (sog. Kurzverfahren) ausgestellter Energiepass in ein vollwertiger und gĂĽltiger Energiepass.
1.15 Sieht der Pass für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energiepass kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.
Der Energiepass soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen
sich immer auf das gesamte Gebäude.
Innerhalb eines Gebäudes macht eine Unterscheidung von Wohnungen keinen Sinn. Zwischen einzelnen Wohnungen befinden sich in der Regel keine
nennenswerten Wärmewiderstände, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt. Mieter die oberhalb oder neben einer „gut beheizten“ Wohnung wohnen kennen das, sie selbst müssen Ihre Heizungen meist kaum
aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm.
Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. WĂĽrden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt,
mĂĽssten jedoch auch die Mieter in den zentral gelegenen Wohnungen mehr heizen. Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. Es wird deutlich,
dass also nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.
1.16 Warum sind im Energiepass keine Heizkosten enthalten?
Der Energiepass betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung,
Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben.
Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So
sind die Heizkosten maßgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen je nach Jahr. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen
beeinflusst, die sich ja – leider - auch fortwährend ändern.
Der Energiepass soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige
Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.
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