Uwe Heise
Bezirksschornsteinfegermeister

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Die neue Heizung

Der Schornstein gehört dazu

Ihr Wunsch: moderner Heizkomfort

Bei der Wohnungsmodernisierung steht der Einbau einer modernen Heizung meist ganz obenan. Dabei gilt es viele Wünsche zu erfüllen: Die neue Heizung soll sauber und bequem, energiesparend und umweltschonend, zuverlässig und sicher arbeiten. Kurz gesagt: Sie soll rundherum modernen Heizkomfort bieten. Im Neubau ist das ohnehin selbstverständlich. Sehr oft entscheiden sich Hausbesitzer und Bauherren für eine Gasheizung.

 

Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger

Damit die neue Heizung optimal "läuft" und die Abgase sicher abgeführt werden, muss geprüft werden, ob der Schornstein für die Heizung geeignet ist. Der Bezirksschornsteinfegermeister prüft dies im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde. Deshalb ist er ein wichtiger Partner für Sie, wenn es um Ihre neue Heizung geht. Er kann Sie beraten und Ihnen wertvolle Tipps geben. Am besten beziehen Sie ihn schon frühzeitig in die Planung ein.

Bevor die Heizung eingebaut wird . . .

Wer eine neue Heizung einbauen lässt, sollte sich erkundigen, ob dafür eine Baugenehmigung bzw. die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde notwendig ist. Von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrem Sanitär-Heizung-Klima Fachbetrieb erfahren Sie, was Sie tun müssen, um diese Genehmigung zu bekommen.

Ohnehin arbeiten Heizungsfachmann und Schornsteinfeger bei Ihrer neuen Heizung sozusagen "Hand in Hand". Der Bezirksschornstein- fegermeister überprüft, ob der Schornstein für die neue Heizung geeignet ist. Dafür benötigt er die technischen Daten der geplanten Heizungsanlage. Zweckmäßigerweise trägt der Fachbetrieb, der die Heizung installiert, diese Daten gleich in den entsprechenden Vordruck ein, auf dem Ihnen der Schornsteinfeger dann bescheinigt, dass die Heizung angeschlossen werden kann.

Bevor die Heizung in Betrieb geht . . .

Heizungsfachmann und Schornsteinfeger ergänzen sich, damit Ihre neue Heizung sicherheitstechnisch einwandfrei in Betrieb genommen werden kann. Dadurch ist auch gewährleistet, dass die geltenden technischen Regeln und bauaufsichtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung. (Die Regelungen und Vorgehensweisen sind je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes unterschiedlich.)

 Bei Inbetriebnahme (oder spätestens vier Wochen danach) führt der Schornsteinfeger in den meisten Fällen auch eine Messung nach der "Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)" durch. Beispielsweise stellt er fest, ob Ihre Heizung die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Abgasverluste einhält. Wenn die Heizung in Betrieb ist . . .

 Auch später kommt der Schornsteinfeger regelmäßig und überprüft Ihre Heizung und den Schornstein. In der "Kehr- und Überprüfungsordnung" des jeweiligen Bundeslandes ist genau festgelegt, welche Prüfungsmaßnahmen wie oft im einzelnen durchzuführen sind. Sollte der Schornsteinfeger dabei Mängel feststellen, müssen diese durch einen Heizungsfachmann behoben werden.

 Auf diese Weise sorgt der Schornsteinfeger in Verbindung mit dem Heizungsfachmann dafür, dass Ihre Heizung auf Dauer sicher, energiesparend und umweltschonend arbeitet. Wenn der Schornsteinfeger seinen Besuch ankündigt, unterstützen Sie ihn bitte bei seiner Arbeit: Sorgen Sie bitte dafür, dass er nicht vor verschlossenen Türen steht!

Wenn der Schornstein zu groß ist . . .

Bei der Heizungsmodernisierung kommt es sehr oft vor, dass der vorhandene Schornstein den Anforderungen der neuen Heizung angepasst werden muss, weil er beispielsweise zu groß ist. Moderne Heizungsanlagen arbeiten energiesparend und erzeugen deshalb auch geringere Abgasmengen als ältere Anlagen. Häufig muss der Schornstein auf diese neue Situation abgestimmt werden: z. B. können die inneren Abmessungen (Querschnitt) durch Fachfirmen verkleinert werden.

Am besten fragen Sie auch hier Ihren Bezirksschornsteinfegermeister um Rat. Er kann Ihnen sagen, ob Sie für diese Querschnittsverminderung eine Baugenehmigung brauchen (das ist je nach Bundesland unterschiedlich). Er kann auch ermitteln, wie groß der neue Schornsteinquerschnitt sein muss, damit er den Anforderungen der neuen Heizung entspricht.

Die beauftragte Fachfirma ist dafür verantwortlich, dass für die Querschnittsverminderung geeignete Baustoffe verwendet werden. Dies kann sie durch Prüfzeugnisse oder bauaufsichtliche Zulassungen nachweisen.

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