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Bevor die Heizung in Betrieb geht . . .
Heizungsfachmann und Schornsteinfeger ergänzen sich, damit Ihre neue Heizung sicherheitstechnisch einwandfrei in Betrieb genommen werden kann. Dadurch ist
auch gewährleistet, dass die geltenden technischen Regeln und bauaufsichtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung. (Die Regelungen und
Vorgehensweisen sind je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes unterschiedlich.)
Bei Inbetriebnahme (oder spätestens vier Wochen danach) führt der Schornsteinfeger in den meisten Fällen auch eine Messung nach der "Ersten
Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)" durch. Beispielsweise stellt er fest, ob Ihre Heizung die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Abgasverluste einhält. Wenn die Heizung in Betrieb ist . . .
Auch später kommt der Schornsteinfeger regelmäßig und überprüft Ihre Heizung und den Schornstein. In der "Kehr- und
Überprüfungsordnung" des jeweiligen Bundeslandes ist genau festgelegt, welche Prüfungsmaßnahmen wie oft im einzelnen durchzuführen sind. Sollte der Schornsteinfeger dabei Mängel feststellen, müssen diese
durch einen Heizungsfachmann behoben werden.
Auf diese Weise sorgt der Schornsteinfeger in Verbindung mit dem Heizungsfachmann dafür, dass Ihre Heizung auf Dauer sicher, energiesparend und
umweltschonend arbeitet. Wenn der Schornsteinfeger seinen Besuch ankündigt, unterstützen Sie ihn bitte bei seiner Arbeit: Sorgen Sie bitte dafür, dass er nicht vor verschlossenen Türen steht!
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